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„Die Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) hat das Ziel, in einem Zeitraum der
Erprobung, der Förderung und der Beobachtung in Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten die Entscheidung der Schule über die Eignung des Schülers
für die gewählte Schulform sicherer zu machen." (SchVG § 5a)
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